Unser Service im Raum Frankfurt, Darmstadt, Groß-Gerau, Mainz, Wiesbaden und Umland für Ihre Sicherheit.
Spielplatzprüfungen nach DIN EN 1176
| Spielplatzwartung ist kein Kinderspiel
Lt. TÜV/Versicherungsträger werden jährlich ca. 45.000 Unfälle auf Spielplatzanlagen in der Bundesrepublik Deutschland registriert. Nach Untersuchungen aus dem Jahr 2005 sind 60 von 100 Spielplätzen nicht sicher. |
Zahlreiche Unfälle, zum Teil mit Todesfolge, sind eine traurige Bilanz. |
Bitte beachten Sie, dass auf Spielplatzanlagen nach EURO NORM 1176-1-7 die Betriebs- u. Gebrauchssicherheit im Rahmen der Fürsorgepflicht zu erfüllen sind. Versteckte Gefahren sind für Kinder nicht erkennbar. Nach neuester Rechtsprechung hat der Betreiber die Fürsorgepflicht. Handelt er nicht oder nicht ausreichend, handelt er grob fahrlässig und haftet nach § 823, Abs. 1 BGB auf Schadenersatz mit persönlicher Haftung. |
Bei einer rechtskräftig zugeteilten Schuld kann der Versicherungsträger die vom Gericht festgesetzte Schadenregulierungssumme nach Grad der Schuldanteile zurückfordern. Abgesehen von dem menschlichen Leid, das ein solcher Unfall verursacht: • ein tödlicher Unfall kostet rund € 50.000 • ein gelähmtes Kind einschließlich Pflegekosten bis zu € 1.000.000 |
Als Betreiber von Spielplätzen unterliegen Gemeinden der so genannten Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen alles Zumutbare vornehmen, um die Kinder vor Gefahren zu schützen. Empfehlenswert ist eine regelmäßige Prüfung nach DIN EN 1176 „Kinderspielgeräte Teil 1-7“ und DIN EN 1177 „Stoßdämpfende Spielplatzböden“.
Die Prüfung sollte protokolliert und dokumentiert werden. Sie dient den Trägern als Nachweis darüber, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Zudem gewährleistet die Dokumentation eine Kontrolle darüber, ob die festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt wurden.
KoMaSys kann für Sie folgende Leistungen vornehmen:
- die augenscheinliche Prüfung der Spielgeräte
- die Kontrolle aller beweglichen Teile
- die Prüfung der Spannung von Geländerketten, Hängebrücken und Seilen das Abschmieren der vom Hersteller vorgegebenen Teile des Spielgerätes
- eine Funktionsprobe unter Berücksichtigung der Europäischen Normen
- die jährliche Sicherheitskontrolle einschließlich des Freilegens der Fundamente und der Kontrolle der Standsicherheit
- bei Bedarf eine jährliche Überprüfung des Spielplatzes durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Anfertigung eines Wartungsprotokolls
- Bundesweite Vernetzung mit Kooperationspartnern und Herstellern
- Klein Spielplatzgeräte Hersteller und unabhäniger Sachverständige für Spilplatzprüfungen
Sachkunde Zertifikat für Prüfungen der Spielplatzanlagen
vom TÜV Süd aus dem Jahr 2010
Warum wird geprüft...
Immer wieder ereignen sich auf Spielplätzen Unfälle, nicht selten sind sie auf Mängel an den Spielgeräten zurückzuführen Umwelteinflüsse oder mutwillige Zerstörung, lockere Verschraubungen und fehlerhafte Konstruktionen können die Sicherheit der Geräte stark beeinträchtigen.
Ziel der Prüfung...
Unser Ziel ist es, Ihnen als Betreiber, Planer oder Erbauer und Nutzer alle Leistungen zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um einen Spielplatz so betreiben zu können, dass weder für Betreiber noch Nutzer eine Gefährdung oder rechtliche Probleme entstehen.
Dokumentation...
Die Dokumentation unserer Prüfung hat einen wichtigen Stellenwert. Sie dient den Trägern / Auftraggebern vor allem dazu, belegen zu können, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind. Andererseits gewährleistet die Dokumentation eine Kontrolle darüber, ob die festgestellten Mängel tatsächlich beseitigt wurden. Die Art unserer Dokumentation wird vorab mit dem Kunden abgestimmt. Sie erfolgt durch
Bestandserfassung jeder einzelnen Anlage mittels eines Geräteverzeichnisses
Erstellung einer Bilddokumentation der einzelnen Geräte sowie der Gesamtanlage
Erstellung eines Prüfbericht per Checkliste, mit Bilddokumentation der einzelnen Mängel
rechtliche Grundlagen...
Die Prüfung der Außenspielgeräte bezieht sich auf die DIN EN 1176 Kinderspielgeräte Teil 1-7 und die DIN EN 1177 "Stoßdämpfende Spielplatzböden". Zusätzlich zu diesen allgemein anerkannten Regeln können folgende für Prüfungen relevanten Normen herangezogen werden:
DIN 7926 Kinderspielgeräte; Begriffe, Anforderungen, Prüfungen Teil 1 bis 5
DIN 18034 Spielplätze und Freiflächen zum Spielen
DIN EN 294 Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von Gefahrstellen mit den oberen Gliedmaßen
DIN EN 349 Mindestabstände zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen
GUV-SI 8017 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
GUV-SI 8018 Giftpflanzen
GUV-SR 2001 Richtlinien für Schulen - Bau und Ausrüstung
GUV-SR 2002 Richtlinien für Kindergärten - Bau und Ausrüstung
Definition der Prüfungsarten
visuelle Routine-Inspektion...
Visuelle Routineinspektionen dienen der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen,die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergebenkönnen. Beispiele sind beschädigte und zerbrochene Teile, Verunreinigungen, lockerenBefestigungen etc. Sichtkontrollen sollten nach Bedarf vom Träger täglich oder wöchentlich durchgeführt werden.
operative Inspektion...
Operative Inspektionen dienen der Überprüfung der Funktion und der Stabilität der Anlage. Diese Überprüfung sollte alle 1-3 Monate (relevant sind hier auch die Herstellerangaben) durch den Träger veranlasst werden. (Sicht- und Funktionskontrollen müssen im Gegensatz zur jährlichen Inspektion nicht dokumentiert werden. Es ist jedoch sinnvoll, durchgeführte Reparaturen und Wartungen als Nachweis von Mängelbeseitigungen zu dokumentieren.)
Jahreshauptinspektion...
Die Jahreshauptinspektion ist eine in Abständen von nicht mehr als 12 Monaten vorzunehmende Inspektion zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen. Hierbei wird vor allem auf Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung und Korrosion, sowie jegliche Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlageteilen geachtet. Diese Inspektion der Anlage ist von sachkundigen Personen unter strenger Einhaltung der vom Hersteller erteilten Anweisungen vorzunehmen (Ziffer 6.2 Abschnitt C DIN EN 1176 Teil 7 "Spielplatzgeräte" - Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb). Die jährliche Hauptinspektion beinhaltet grundsätzlich die Feststellung des betriebssicheren Zustandes der gesamten Anlage mit Fundamenten und Oberflächen und kontrolliert die Belange des Fallschutz.
Prüfungsablauf
Sicherheitstechnische Bewertung der Gesamtanlage
Überprüfung der Spielgeräte auf Konformität zu der DIN EN 1176 und weiteren Vorschriften
Überprüfung der Standsicherheit der einzelnen Spielgeräte
Fäulniskontrolle
Verschleiß- und Funktionskontrolle
Beurteilung der verkehrstechnischen Abgrenzung
Überprüfung der Fall- und Freiräume hinsichtlich der DIN EN 1177
unser Angebot
Jahreshauptinspektion gemäß DIN EN 1176 – Teil 7
Nach Angaben über Größe und Anzahl der zu prüfenden Spielplätze erstellen wir nach Kundenwunsch ein Angebot, das wahlweise einen
Pauschalpreis für die komplette Prüfung eines oder mehrerer Spielplätze
oder
einen Stundenverrechnungssatz mit kalkulierter Dauer des Prüfaufwands ausweist.
Unser Angebotspreis beinhaltetet die An- und Abfahrtskosten, die Erstellung einer Dokumentation, die Bereitstellung des Personals und der notwendeigen Hilfsmittel. Eine eventuell benötigte Begleitperson bzw. ein Ansprechpartner ist durch den Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Fordern Sie doch einfach ein unverbindliches Angebot an, wr beraten Sie gerne.